Gerichtsstab aus Herlheim, 1683

© Museum für Franken, Fotograf: H. J. Wiehr

Hier abgebildet ist der Gerichtsstab aus Herlheim. Der zepterartige Stab wurde aus Silber und Messing gefertigt und teilweise vergoldet. Er ist 71 cm lang und hat einen Durchmesser von 6 cm. Die auffallende Krönung zeigt einen silbernen Eber, der einen goldenen Abtsstab hält. Dieser Eber ist das Wappentier der Zisterzienserabtei Ebrach im Steigerwald. Bis zur Säkularisation besaß die Abtei Ebrach zahlreiche Güter in Herlheim bei Schweinfurt und schwang sich zum alleinigen Dorfherrn empor. Mithilfe des hier gezeigten Gerichtsstabes sprach der Ebracher Abt oder sein Beauftragter Recht.

Die Krönung ist abschraubbar und trägt auf der Unterseite die eingravierte Inschrift: „HERLHEIMER GERICHTSSTAB 1∙6∙8∙3“. Direkt unter der Krönung befindet sich der oberste von drei kugeligen Knäufen, wovon die beiden unteren die Handhabe des Stabs markieren. Die Mitte des Stabes wird von einer goldenen Manschette verziert.

Erworben wurde das Objekt 1904 vom Fränkischen Kunst- und Altertumsverein Würzburg, einem der drei Vorgängervereine der „Freunde“, mit Unterstützung einer Spende von Max Rosenheim und ist heute im Museum für Franken zu finden.

Literaturhinweis: Schneider, Erich: Glanzstücke aus Gold und Silber mit Geschichte(n). Von Echters Altarkreuz zu Huttens Chocolatière, Oppenheim am Rhein 2020, S. 74f.

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